Gesuche

Die Gemeinde Naters will insbesondere kulturelles Schaffen fördern, das in direkter Beziehung zum eigenen Kultur- und Lebensraum steht. Die Kulturkommission hat den Auftrag, den von der Gemeinde geäufneten Kulturfonds zu verwalten und Gesuche zu Unterstützungsbeiträgen und Defizitdeckungsgarantien zu beurteilen.

Fördergrundsätze

Gefördert werden können Kulturschaffende im Berufs- oder Laienstatus, kulturelle Institutionen oder Vereine sowie Projekte von kommunaler bzw. regionaler Bedeutung, die sich dazu eignen, die Gemeinde als Kulturraum zu re-/präsentieren. Die Projekte müssen einen engen Bezug mit dem Kultur- und Lebensraum der Gemeinde aufweisen und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Förderbeiträge können für alle kulturellen Sparten entrichtet werden. Die Kulturkommission beurteilt die Gesuche unter qualitativen, inhaltlichen, formalen und finanziellen Aspekten. Vorzugsweise werden Projekte unterstützt, die vorwiegend mit Eigen- und Drittleistungen realisiert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen aus dem Kulturfonds.

Verfahren

Gesuche müssen mindestens einen Monat vor dem Projektstart bzw. der Durchführung eingereicht werden. Die Kulturkommission ist berechtigt, für langfristige Projekte andere Fristen festzulegen.

Gesuche sind schriftlich in deutscher Sprache per Mail an kuko(@)naters.ch einzureichen. Für die Beurteilung sind folgende Unterlagen zwingend:

Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt.

Die Kulturkommission behandelt die Gesuche in der Regel monatlich. Entscheide der Kommission werden nicht begründet. Die Beschlüsse werden über eine Verfügung schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Sie können zusätzliche Anweisungen oder Bestimmungen enthalten. Verfügungen der Kulturkommission können nicht angefochten werden.

Die gesprochenen Unterstützungsbeiträge werden grundsätzlich nach durchgeführtem Anlass bzw. Projektabschluss ausbezahlt. Auf Anfrage der Kulturkommission sind Begünstigte verpflichtet, eine Schlussabrechnung vorzulegen.

Bei Gewährung eines Unterstützungsbeitrages ist die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde stets in geeigneter Form zu erwähnen (z. B. über Werbemittel und -kanäle und bei der Durchführung vor Ort).